Stahlschrotmunition - Büchsenmacher Stefan Umathum

Richtlinien des Beschussamts Wien

Anforderungen an für Stahlschrotmunition geeignete Waffen:

 

  • Waffen müssen in einem sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sein
  • Waffen dürfen nur entsprechend ihrer Beschussprüfung verwendet werden
  • Achtung: Keine verstärkte Ladungen aus normalgepüften Waffen verschießen!
  • Normalgeprüfte Waffen für Patronen mit normaler Ladung und Stahlschroten bis zu einem Durchmesser wie in der umseitig stehenden Tabelle angegeben erfordern keine gesonderten Prüfungen. Das verschießen von Stahlschrotpatronen mit einem Schrotdurchmesser größer als in der Tabelle angegeben ist aus diesen Waffen verboten.
  • ALLE Waffen für Stahlschrotpatronen mit verstärkter Ladung (1050 bar) müssen über einen Stahlschrotbeschuss verfügen, dieser Beschuss ist gesondert zu beantragen.
  • Bei der Verwendung von Stahlschrotmunition mit größerem Schrotdurchmesser, dürfen die Waffen maximal über einen halben Choke (<0,5mm Verengung) verfügen und müssen über einen Stahlschrotbeschuss verfügen. Es darf nur zugelassene und mit einem C.I.P Prüfzeichen gekennzeichnete Munition verwendet werden.
  • Die Warnhinweise bezüglich der Abprallgefahr sind zu beachten, da die Härte der Schrote bis max. 110 HV1 betragen kann

Linktipp:

Infos zum Thema Stahlschrot auf der Website vom Flintentrainer Gregor Schmidt-Colberg


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